VL REG SILENEN 3365592

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde Silenen. Sie besteht aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten von Silenen, wobei das Stimmrechtsalter bei 18 Jahren festgesetzt ist. Die Gemeinde Silenen kennt pro Jahr zwei ordentliche Gemeindeversammlungen. Nach Bedarf können durch den Gemeinderat ausserordentliche Gemeindeversammlungen einberufen werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können ihre politischen Rechte anlässlich der Gemeindeversammlung oder an der Urne wahrnehmen. Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung regelt die Gemeindeordnung von Silenen.

Termine für das Jahr 2024
20.11.2024, Turnhalle Schulhaus Silenen, 20.00 Uhr
Vergangene Gemeindeversammlungen
22.05.2024
22.11.2023