VL REG SILENEN 3365712
Mitteilung zur Gesamterneuerungswahl des Landrats im Jahr 2024

Gemäss den vom Regierungsrat des Kantons Uri erlassenen Weisungen vom 5. September 2023 findet die Gesamterneuerungswahl des Landrats für die Amtsdauer vom 1. Juni 2024 bis 31. Mai 2028 am Sonntag, 3. März 2024 statt. Der Gemeinde Silenen stehen wie bisher vier Landratsmandate zu. In den Gemeinden, in denen vier oder weniger Landratsmandate zu wählen sind, gilt das Mehrheitswahlsystem (Majorz). Gemäss Gemeindeordnung der Gemeinde Silenen sind die Landräte an der Urne zu wählen. Folglich richtet sich die Durchführung der Wahl nach dem Gesetz über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und Volksrechte (WAVG). Gemäss Artikel 33 Absatz 2 der Gemeindeordnung Silenen sind die Bestimmungen dieses kantonalen Gesetzes betreffend die stillen Wahlen anwendbar.

Mit dieser Publikation rufen wir die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern in Silenen, Amsteg und Bristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die vier Landratssitze der Gemeinde Silenen auf.

Weisungen Landratswahlen vom 3. März 2024
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