VL NAT MADERANERTAL 2184869
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, generelles Feuerwerksverbot

Durch die aktuelle Trockenheit und die momentane Wetterlage ist die Waldbrandgefahr auf dem ganzen Kantonsgebiet angestiegen. Es besteht die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein Feuerverbot. Dies bedeutet Folgendes:

Es ist verboten:
- Im Wald und an Waldrändern (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills);
- Im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;
- Feuerwerk abzubrennen;
- Höhenfeuer zu entfachen;
- Heissluftballone oder "Himmelslaternen" steigen zu lassen;
- Brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.ch oder unter www.waldbrandgefahr.ch sowie auf der App MeteoSchweiz (unter Gefahren).

 

Quelle: Medienmitteilung Sicherheitsdirektion Uri v. 15.04.2025

Plakat Feuerverbot im Wald und Waldesnähe
Verhalten bei Feuerverbot im Wald und Waldesnähe
Zurück zur Übersicht